Regelung für die Box für geistiges Eigentum (IP)

Zyperns Regelung für die Box für geistiges Eigentum (IP)

Wenn Sie Inhaber eines geistigen Eigentums sind, müssen Sie den geeigneten Ort für die Niederlassung Ihres Unternehmens sorgfältig auswählen.

Zu den wichtigen Faktoren gehören die steuerlichen und rechtlichen Aspekte sowie die Entwicklungsperspektiven in Ihrem Unternehmensumfeld.

  • Zypern hat eine vielversprechende Rechtsprechung zum geistigen Eigentum entwickelt, nämlich die IP-Box- Regelung, die seit dem 1. Juli 2016 in Kraft ist.
  • Die zypriotische IP-Box bietet Unternehmen den niedrigsten effektiven Steuersatz von 2,5 % (anstelle des regulären Körperschaftssteuersatzes von 12,5 %) und liegt damit über den effektiven Steuersätzen der Niederlande von 9 %, Italiens von 13,91 % und Frankreichs von 10 %.
  • Qualifizierte IP-Vermögenswerte sind solche, die von einer Person im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erworben, entwickelt oder verwertet wurden, und umfassen Patente, Computersoftware und andere nicht offensichtliche, nützliche und neuartige IP-Vermögenswerte.

Steuerliche Merkmale der neuen IP-Box und Vergleiche mit anderen Ländern

GEISTIGES EIGENTUM IN ZYPERN

  • Fiktiver Steuerabzug von 80 % des qualifizierten Nettogewinns aus geistigem Eigentum (Ungarn bietet einen der höchsten Abzugssätze von 80 %, Belgien 85 %, Luxemburg 80 % und die Niederlande bieten keinen Abzug)
  • 2,5 % effektiver Steuersatz bis zu einem Höchstsatz auf qualifizierte Gewinne von IP-Unternehmen (Zypern hat den niedrigsten effektiven Steuersatz)
  • Jährliche steuerliche Abschreibung von IP auf 20 Jahre begrenzt
  • 0% Steuer auf den Gewinn aus der Veräußerung von IP (Transaktionen mit Kapitalcharakter)
  • Es gibt keine Obergrenze für den Abzug, im Gegensatz zu Belgien mit 100 % des Einkommens vor Steuern und Ungarn mit 50 % des Einkommens vor Steuern.
  • Die im Ausland gezahlte Steuer kann auf die lokale Steuer angerechnet werden.
  • Das Einkommen muss nach dem “Nexus-Ansatz” ermittelt werden, wie er im OECD-Modell beschrieben ist.
  • Der Steuerpflichtige kann für jedes Steuerjahr entweder ganz oder teilweise auf diesen Freibetrag verzichten
  • In Zypern gibt es eine breite Palette von qualifizierten Einkünften: Lizenzgebühren, Entschädigungseinkünfte, Handelsgewinne aus der Veräußerung von geistigem Eigentum, nicht steuerpflichtige Kapitalgewinne aus der Veräußerung. In anderen europäischen Ländern gibt es weniger Möglichkeiten

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